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Farbgestaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahme der Arbeitsgestaltung, dient psychologischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Zwecken.

    1. Psychische Auswirkungen: Unter Ausnutzung der farbpsychologischen Erkenntnisse werden Arbeitsräume farblich so gestaltet, dass diese je nach zu leistender Arbeit emotional stimulierend, beruhigend, die Konzentration fördernd o.Ä. wirken.

    2. Organisatorische Zwecke: Die unterschiedliche farbliche Gestaltung von Abteilungsräumen kann die organisatorische Gliederung verdeutlichen. Durch farbliche Gestaltung von Medien, Unterlagen und Handhabungselementen können diese schnell und irrtumsfrei erfasst werden.

    3. Sicherheitstechnische Zwecke: Die signalisierende Wirkung von Farbe wird zu gezieltem Einsatz im sicherheitstechnischen Bereich verwendet, bes. kontrastierende Farben (rot/weiß), (schwarz/gelb). Die Lichtquellen können durch entsprechende farbliche Gestaltung des Untergrundes besser ausgenutzt werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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