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Einfuhrabgaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für alle bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet ggf. zu entrichtenden Abgaben. Einfuhrabgaben sind der Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer und andere für eingeführte Waren zu erhebende Verbrauchsteuern (§ 1 III ZollVG).
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