Direkt zum Inhalt

Förderung der Wirtschaft von Berlin (West)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: In der Zeit der deutschen Teilung gewährte steuerliche Vergünstigungen (sog. Berlinpräferenz) mit dem Ziel, die Berliner Wirtschaftsstruktur politisch zu stabilisieren und ihre Fortentwicklung zu gewährleisten.

    2. Gesetzliche Grundlage war das Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz, BerlinFG) i.d.F. vom 2.2.1990 (BGBl I 173), geändert durch Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerungsgesetz vom 21.12.1993 (BGBl I 2310). Es gewährte Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer, Ermäßigungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer, erhöhte Absetzungen bei der Gewinnermittlung, Ermäßigungen für Darlehnsgewährung zur Förderung der Berliner Wirtschaft („Berlindarlehen”), Investitionszulagen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com