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EFRE
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Abk. für Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung. 1. Gegenstand: Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen Union (EU). Der EFRE ist 1975 errichtet worden und hat seine Rechtsgrundlage in Art. 160 EGV. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die Fondsmittel sind i.Allg. im Haushaltsplan der Gemeinschaft ausgewiesen.
2. Die Zielsetzung des EFRE besteht gemäß Art. 160 EGV (Art. 176 AEUV) darin, durch die Verringerung des wirtschaftlichen Rückstands der am stärksten zurückgebliebenen Gebiete sowie durch Förderung des Strukturwandels der „Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung” zu einem Abbau der „wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen”. Dadurch soll der „wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt” der Gemeinschaft (Kohäsion) gestärkt und einer harmonischen weiteren Vertiefung der Integration der Weg geebnet werden.
3. Mittelverwendung: Alle Strukturfonds sind in der Förderperiode 2007-2013 an die Prioritäten der EU im Bereich der Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Lissabon-Strategie) gebunden, indem 60 Prozent der Ausgaben dem Ziel "Konvergenz" und 75 Prozent der Ausgaben dem Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" zugute kommen sollen. Zuschüsse aus den Mitteln des EFRE können v.a. für direkte Hilfen bei Unternehmensinvestitionen (bes. von KMU) und für Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur (Forschung, Innovation, Telekommunikation, Umwelt, Energie, Transport) gewährt werden.
b) Merkmale: Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt stets als ergänzende Unterstützung im Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung (Prinzip der sog. Additionalität). Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quantifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den Teilräumen der Gemeinschaft widerspiegeln.
5. Mittelvolumen: Wegen des Bestehens intraregionaler Pro-Kopf-Einkommensunterschiede von bis zu 1:4 ist die mit der Einheitlichen Europäischen Akte verfolgte Zielsetzung der Schaffung eines Einheitlichen Binnenmarkts von einer beträchtlichen Aufwertung der gemeinschaftlichen Regionalpolitik flankiert worden. Der Anteil der Strukturfonds (EFRE, ESF und Kohäsionsfonds) am EU-Budget beträgt im Finanzierungszeitraum 2007-2013 35,7 Prozent (347,41 Mrd. Euro). Für Deutschland sind hiervon 26,34 Mrd. Euro vorgesehen.
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