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EFRE

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung. 1. Gegenstand: Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen Union (EU). Der EFRE ist 1975 errichtet worden und hat seine Rechtsgrundlage in Art. 160 EGV. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die Fondsmittel sind i.Allg. Haushaltsplan der Gemeinschaft ausgewiesen.

    2. Die Zielsetzung des EFRE besteht gemäß Art. 160 EGV darin, durch die Verringerung des wirtschaftlichen Rückstands der am stärksten zurückgebliebenen Gebiete sowie durch Förderung des Strukturwandels der „Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung” zu einem Abbau der „wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen”. Dadurch soll der „wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt” der Gemeinschaft (Kohäsion) gestärkt und einer harmonischen weiteren Vertiefung der Integration der Weg geebnet werden.

    3. Mittelverwendung: a) Vorrang bei der Mittelvergabe des EFRE genossen im Zeitraum 2000–2006 die Förderung der strukturellen Anpassung von „Regionen mit erheblichem Entwicklungsrückstand” (Ziel 1) sowie die Neustrukturierung alter Industriegebiete (Ziel 2) „mit rückläufiger Entwicklung” (z.B. Regionen mit einem hohen Anteil an Stahlindustrie, Kohlebergbau, Schiffbau und/oder Textilindustrie). Bevorzugten Anspruch auf die Gewährung von Mitteln des EFRE haben Projekte in solchen Regionen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen unterhalb von 75 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Infolgedessen fließen die Mittel des EFRE ganz überwiegend nach Griechenland, Irland und Portugal sowie in Teile Süd-Italiens und Süd-Spaniens, aber auch in die östlichen deutschen Bundesländer. Zuschüsse aus den Mitteln des EFRE können sowohl für Sachinvestitionen in Unternehmen als auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur gewährt werden.

    b) Merkmale: Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt stets als ergänzende Unterstützung im Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung (Prinzip der sog. Additionalität). Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quantifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den Teilräumen der Gemeinschaft widerspiegeln.

    5. Mittelvolumen: Wegen des Bestehens intraregionaler Pro-Kopf-Einkommensunterschiede von bis zu 1:4 (2001, EU-15) ist die mit der Einheitlichen Europäischen Akte verfolgte Zielsetzung der Schaffung eines Einheitlichen Binnenmarkts von einer beträchtlichen Aufwertung der gemeinschaftlichen Regionalpolitik flankiert worden. In den EU-Haushalt wurden für den Zeitraum 2000–2006 für den EFRE zusammen ca. 129,6 Mrd. Euro (entsprechend ca. 20,1 Prozent der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel bzw. ca. 66,4 Prozent der für Zwecke der Strukturpolitik vorgesehenen Mittel eingestellt; in Preisen von 1999. Aufgrund der Finanzleitlinie für sog. Strukturmaßnahmen sowie durch den mit dem Vertrag über die EU neu errichteten Kohäsionsfonds wird der finanzielle Spielraum der Gemeinschaft für regionalpolitische Maßnahmen noch zusätzlich ausgeweitet werden.

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