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Halter eines Kraftfahrzeuges
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kraftfahrzeughalter; diejenige natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und Verfügungsgewalt darüber besitzt (nicht notwendig der Eigentümer). Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist u.a. verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er unterliegt einer besonderen, als Gefährdungshaftung ausgestalteten Kraftfahrzeughaftung.
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