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Flurbuch

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    amtliches Verzeichnis über sämtliche in einem Gemeindebezirk befindlichen Grundstücke, geordnet nach Gemarkung und Flurnummer unter Bezeichnung von Lage, Nutzungsart, Fläche etc. Die Bezeichnung im Flurbuch ist auch für die im Grundbuch aufzunehmenden Angaben maßgebend. Das Flurbuch ist Teil des Katasters. Soweit es noch nicht angelegt ist, werden Grund- bzw. Gebäudesteuerbücher und ähnliche Register benutzt.

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