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fiskalische Rechtsverhältnisse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsverhältnisse, an denen der Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beteiligt ist, jedoch nicht als Hoheitsträger, sondern als gleichgeordneter Inhaber von Vermögensrechten, die sich nach Bürgerlichem Recht beurteilen.

    Für Rechtsstreitigkeiten über fiskalische Rechtsverhältnisse ist der ordentliche Rechtsweg gegeben (§ 13 GVG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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