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Frachtgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beförderung von Gütern gegen Entgelt durch Frachtführer aufgrund eines Frachtvertrags. Das Frachtgeschäft gehört zu den Beförderungsgeschäften. Auch wenn ein Kaufmann, der nicht Frachtführer ist, im Betrieb seines Handelsgewerbes ein Frachtgeschäft abschließt, gelten die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft (§§ 425, 451 HGB).
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