Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Erbschaft vom 13.07.2009 - 14:04
- Revision von Erbschaft vom 19.02.2018 - 16:49
- Revision von Erbschaft vom 04.10.2017 - 16:35
- Revision von Erbschaft vom 24.08.2017 - 15:42
- Revision von Erbschaft vom 28.02.2013 - 15:02
- Revision von Erbschaft vom 17.09.2009 - 13:26
- Revision von Erbschaft vom 13.07.2009 - 14:04
- Revision von Erbschaft vom 19.05.2008 - 16:38
Erbschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
den Erben eines Verstorbenen durch Erbfall aus dem Nachlass zugewachsenes Vermögen.
Vgl. auch Erwerb von Todes wegen.
Erbschaftsteuerliche Behandlung: Die Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer.
Einkommen- und körperschaftsteuerliche Behandlung: Einmalige Vermögensanfälle.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon