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gleitender Ruhestand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    allmählicher Übergang von der Vollarbeit in den Ruhestand. Die Arbeitszeit wird stufenweise reduziert. Den Rahmen für die Gestaltungsmodalitäten bildet seit 1996 das Altersteilzeitgesetz (ATG). Ziel ist es, durch stufenweise Kürzung der Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr den Wechsel vom aktiven Arbeitsleben in den Ruhestand zu erleichtern; ferner Entlastung der Renten und Arbeitslosenversicherung von den Kosten der Frühverrentungspraxis. Die Förderung der Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur läuft Ende 2009 aus.

    Vgl. auch Arbeitszeitmodelle, Vorruhestand.

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