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Gewohnheitsmäßigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es handelt sich um strafbegründendes oder strafschärfendes Merkmal bei einer Straftat: Ein durch ständige Wiederholung entwickelter Hang zur Begehung von Straftaten bestimmter Art. Beispiel: Die gewohnheitsmäßig begangene Jagdwilderei (§292 II Satz 2 Nr. 1 StGB), wie sie zumindest in den alten Alpensagas ein beliebtes Sujet ("Wildschütz") war.

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