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Finanzzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fiskalzoll; Zoll auf Waren, bei dem die Erzielung von steuerlichen Einnahmen für den Staatshaushalt im Vordergrund steht. Finanzzoll belastet die Waren wie eine Steuer. Finanzzoll ist mit der Politik der Nichteinmischung des Staates in den Außenhandel vereinbar.
Vgl. auch Erziehungszoll, Schutzzoll, Zollzwecke.
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