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Fiskalzoll; Zoll auf Waren, bei dem die Erzielung von Einkünften im Vordergrund steht. F. belastet die Waren nach Art einer indirekten Verbrauchsteuer. F. ist mit der Politik der Nichteinmischung des Staates in den Außenhandel vereinbar.
Vgl. auch Erziehungszoll, Schutzzoll, Zollzwecke.
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