Zitierfähige Version
- Revision von Handelsbilanz vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Handelsbilanz vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Handelsbilanz vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von Handelsbilanz vom 13.09.2010 - 14:51
- Revision von Handelsbilanz vom 16.02.2010 - 15:35
- Revision von Handelsbilanz vom 02.09.2009 - 16:35
- Revision von Handelsbilanz vom 08.06.2009 - 11:28
Handelsbilanz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Handelsrecht:
1. Allgemein: Die durch § 242 I HGB vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann bei Beginn seines Handelsgewerbes (Eröffnungsbilanz) und jeweils für den Schluss eines Geschäftsjahres (Jahresbilanz) aufzustellen hat.
Vgl. auch Jahresabschluss.
2. Konzernabschluss: Handelsbilanz II.
II. Außenwirtschaft:
Zahlungsbilanz, Teil der Leistungsbilanz, in der die Warenausfuhr als Zahlungseingang und die Warenausfuhr als Zahlungsausgang erfasst wird. Daneben gibt es in der Leistungsbilanz die Dienstleistungsbilanz, die Einkommensbilanz sowie die Bilanz der laufenden Übertragungen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon