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gleitende Neuwertversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: In der verbundenen Wohngebäudeversicherung passt sich der Versicherungsschutz den Preisentwicklungen an, sodass ggf. das beschädigte Gebäude wiederhergestellt werden kann.

    2. Zweck: Wenn keine wertsteigernden Baumaßnahmen während der Vertragslaufzeit vorgenommen worden sind und die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde, besteht bei gleitender Neuwertversicherung zu jeder Zeit ausreichender Deckungsschutz.

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