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Revision von Masseansprüche vom 08.06.2009 - 11:48

Masseansprüche

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderungen, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevorrechtigt aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.

    Vgl. auch Massegläubiger.

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