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Luftfrachtgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Luftverkehr. Die Abwicklung des Luftfrachtgeschäfts erfolgt durch die Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), die Flughafengesellschaften (die den Umschlag durchführen) und die Luftfrachtagenten der International Air Transport Association (IATA).

    Vgl. auch Luftrecht.

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