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Revision von Luftfrachtgeschäft vom 28.01.2010 - 16:23
Luftfrachtgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Luftverkehr. Die Abwicklung des Luftfrachtgeschäfts erfolgt durch die Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), die Ver- bzw. Ablader (die den Umschlag durchführen) und die Luftfrachtagenten der International Air Transport Association (IATA).
Vgl. auch Luftrecht.
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