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Nebengeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kaufmännische Nebengeschäfte; Geschäfte eines Kaufmanns, die nicht unmittelbar zu seinem Betrieb gehören. Auch solche Nebengeschäfte sind Handelsgeschäfte, sofern nur ein Zusammenhang mit einem kaufmännischen Betrieb denkbar ist (§ 344 HGB).
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