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Revision von Irrtum vorbehalten vom 04.08.2010 - 15:03
Irrtum vorbehalten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
"Irrtum vorbehalten" ist eine häufig auf Kontoauszügen und Rechnungen verwendete Klausel, die dem Aussteller nachträgliche Berichtigung gestattet; vielfach überflüssig.
Vgl. auch Irrtum.
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