Zitierfähige Version
Naturalobligation
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ein Anspruch, der keinen gerichtlichen Rechtsschutz genießt, d.h., der nicht einklagbar ist (z.B. Ansprüche aus Spiel und Wette, § 762 BGB), wird auch mit dem Begriff der unvollkommenen Verbindlichkeit umschrieben. In der Praxis relevant ist der Lohn bei Heiratsvermittlung, der ebenfalls eine solche unvollkommene Verbindlichkeit begründet (vgl. § 656 BGB). Nicht zuletzt deswegen bestehen die Vermittlungsinstitute in dieser Branche auf Vorkasse. Das zur Erfüllung einer Naturalobligation an einen anderen Geleistete kann grundsätzlich nicht von ihm zurückgefordert werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon