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Lohneinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit wird kurz als Lohneinkommen bezeichnet und umfasst die Bruttolöhne und -gehälter (einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Gratifikationen und Naturalleistungen) sowie die Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Zu den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber gehören einerseits die tatsächlichen Sozialbeiträge (gesetzliche und freiwillige Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und andererseits die unterstellten Sozialbeiträge (für Beamtenversorgung, für betriebliche Ruhegeldverpflichtungen und für Aufwendungen der Arbeitgeber im Fall von Krankheit, Unfall und besonderer Notlagen).

    2. Abgrenzungsprobleme: Unter Verteilungsaspekten umstritten ist die Zurechnung der Unfallversicherung und der betrieblichen Rückstellungen für Altersversorgung zu den Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit. Beiträge zur Sicherung gegen Risiken des Produktionsprozesses (Unfallversicherung) sollten nicht als Bestandteil des Lohneinkommens angesehen werden. Die Nettozuführungen zu Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung stellen eine Finanzierungsquelle für die Unternehmen dar und könnten insofern auch den Gewinneinkommen zugerechnet werden, obwohl es sich nicht um frei disponible Gewinne handelt.

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