Direkt zum Inhalt

irreführende Firmenzusätze

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Irreführende Firmenzusätze über Art und Umfang des Geschäftes oder die Verhältnisse des Unternehmers sind ebenso wie irreführende Firmen unzulässig (§ 18 II HGB). Es genügt, wenn sie im Zweifel zur Täuschung geeignet sind; ob Irreführungen vorgekommen oder beabsichtigt sind, ist gleichgültig.

    Auch ein Firmenzusatz, der zur Unterscheidung der Person oder des Geschäftes dient, darf nicht gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstoßen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com