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Nettogeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Börsengeschäfte in nicht am regulierten Markt zugelassenen Wertpapieren, bei denen die Bank im Verhältnis zum Kunden als Eigenhändler (Eigenhandel) auftritt. Die Abrechnung erfolgt netto zum Kurswert, d.h. ohne Provision, Abwicklungsgebühr, Courtage und Börsenhälfte.

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