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Insolvenzgeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Leistung der Bundesagentur für Arbeit für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer, die aus den letzten drei Monaten vor Eintritt des Insolvenzfalls ihres Arbeitgebers oder gleichgestellten Ereignissen noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 3 IV Nr. 5 SGB III, §§ 165 ff. SGB III).

    2. Umfang: Die Höhe entspricht dem Nettoarbeitsentgelt und wird für maximal drei Monate gewährt.

    Vgl. auch Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung.

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