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monopolistische Konkurrenz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Modell: Von Chamberlin entwickelte Theorie, die Monopolelemente in der Marktform des heterogenen Polypols berücksichtigt. Im Gegensatz zum homogenen Polypol sind die Anbieter hier in der Lage, den Preis zu variieren. Dadurch verläuft die individuelle Preisabsatzkurve nicht mehr waagrecht, wie im homogenen Polypol, sondern ist nach rechts unten geneigt, wie beim Monopolisten. Die gewinnmaximale Preis-Mengen-Kombination liegt jeweils für jeden Anbieter in dessen Cournotschem Punkt.
2. In der Literatur finden sich zwei Lösungsvorschläge für diese Marktform: a) Chamberlinsche Tangentenlösung: Das Konkurrenzelement dieser Marktform führt durch den möglichen Marktzutritt anderer Anbieter dazu, dass sich die individuellen Preisabsatzfunktionen der einzelnen Anbieter so weit nach links verschieben, bis die Stückkostenkurve die Preisabsatzkurve nicht mehr schneidet, sondern nur noch berührt. In dieser Tangentialsituation sind die Gewinne zwar gleich Null, die Stückkostenkurve berührt die Preisgerade jedoch nicht in ihrem Minimum, sondern links davon; es herrscht Gewinn- und Verlustlosigkeit (vgl. Abbildung „Monopolistische Konkurrenz
Chamberlinsche Tangentenlösung”).
b) In der Gutenbergschen Lösung wird davon ausgegangen, dass infolge Präferenzen und Intransparenz die individuelle Preisabsatzfunktion doppelt geknickt ist. Gutenberg spricht vom monopolistischen Bereich bei der polypolistischen Preisabsatzfunktion (vgl. Abbildung „Monopolistische Konkurrenz
Gutenbergsche Lösung”), innerhalb dessen ein Unternehmen seine Aktionsparameter festsetzen kann, ohne Reaktionen der Konkurrenten befürchten zu müssen.
– 3. Wohlfahrtsökonomische Implikationen: Im heterogenen Polypol produzieren die Marktanbieter im Gleichgewicht Überkapazitäten. Die Produktion erfolgt nicht zu den niedrigsten Kosten und damit der Absatz nicht zu den niedrigsten Preisen. Ein gesamtwirtschaftliches Wohlfahrtsoptimum wird nicht erreicht. Als Maßnahmen zur Korrektur dieses Marktversagens können die Erhöhung der Markttransparenz (Verbraucherorganisationen) oder auch ein potenzieller Marktzutritt und eine konsequente Wettbewerbspolitik mit einer Missbrauchsaufsicht dienen.
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