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Niedrigsteuerland
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Begriff des dt. Außensteuergesetzes: Land, in dem das Steuerniveau für einen Steuerpflichtigen mit einem bestimmten Referenzeinkommen um mehr als 25 Prozent unter der in Deutschland zu zahlenden Steuerbelastung liegt. Ein Deutscher, der in ein Niedrigsteuerland umzieht und nicht nur völlig unerhebliche wirtschaftliche Verbindungen mit Deutschland aufrecht erhält, unterliegt mit seinen dt. Einkünften einer verschärften Form der Besteuerung (sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht).
Analog: Umzug in einen ausländischen Staat, der kein Niedrigsteuerland ist, ihm persönlich aber eine steuerliche Vorzugsbehandlung einräumt (§ 2 II Nr. 2 AStG).
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