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Leistung

Definition: Was ist "Leistung"?

I. Betriebswirtschaftslehre: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses. II. Zivilrecht: I.e.S.: Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist. I.w.S.: Leistungsgegenstand, z.B. die zu übereignende Sache selbst. III. Umsatzsteuerrecht: Der Oberbegriff für Lieferung und sonstige Leistungen.

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Betriebswirtschaftslehre
    2. Zivilrecht (§ 241 I BGB)
    3. Umsatzsteuerrecht

    Betriebswirtschaftslehre

    1. Begriff: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses.

    Begriffsfassungen:
    (1) Mengenmäßiger Output, z.B. produzierte Stückzahl, bearbeitete Verwaltungsakte;
    (2) Wert des Prozessergebnisses, d.h. der bewertete mengenmäßige Output. Leistung ist in letzterem Sinn Gegenbegriff der Kosten, wird aber in dieser Bedeutung zunehmend durch den Terminus Erlös ersetzt.

    2. Arten: Von besonderer Bedeutung für die Kostenrechnung: Unterscheidung von absatzbestimmten Leistungen (Kalkulation in der Kostenträgerrechnung) und innerbetrieblichen Leistungen (Kalkulation in der Kostenstellenrechnung).

    Vgl. auch Leistungseinheit, Leistungserfassung.

    Zivilrecht (§ 241 I BGB)

    I.e.S.: Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist (z.B. Übereignung der verkauften Sache etc.).

    I.w.S.: Leistungsgegenstand, z.B. die zu übereignende Sache selbst.

    Anders: Schutzpflicht.– Vgl. auch Leistungsstörungen.

    Umsatzsteuerrecht

    Der Oberbegriff für Lieferung und sonstige Leistungen.

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