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Revision von Leichtkraftrad vom 08.06.2009 - 11:08
Leichtkraftrad
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kraftrad (Krad) mit Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw ( § 18 Abs. 2 Nr.4a StVZO), Fahrerlaubnisklasse A1.
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