Zitierfähige Version
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 09.08.2010 - 09:33
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 11.01.2010 - 15:17
- Revision von Muster und Proben von geringem Wert vom 08.07.2009 - 11:29
Muster und Proben von geringem Wert
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Sendungen, die aufgrund zollamtlicher Entscheidung als Warenmuster und -proben ohne Handels- bzw. Weiterveräußerungswert angesehen werden. Sie dienen dazu, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Die Waren bleiben zollfrei. Wirtschaftlich geht ihr Wert in den später importierten Waren auf, die bei Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu verzollen sind. Die Zollbehörden können die Befreiung davon abhängig machen, dass die Waren auf Dauer unbrauchbar gemacht werden. Das kann durch besondere Entwertung (Zerreißen, Lochen, Winkelschnitt in Feder, Stanzlöcher in Schuhsohle, aufgeschnittenes Gehäuse etc.) geschehen.
Vgl. auch Warenmuster.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon