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Revision von Konjunkturzuschlag vom 16.03.2010 - 12:12
Konjunkturzuschlag
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konjunkturdämpfende Maßnahme (Konjunkturpolitik). Im Konjunkturaufschwung wird ein Teil des steuerpflichtigen Einkommens abgeschöpft und bei der Deutschen Bundesbank stillgelegt; im Konjunkturabschwung soll der Konjunkturzuschlag zurückgezahlt werden.
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