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Revision von Kammer für Wirtschaftsprüfersachen vom 08.06.2009 - 11:48
Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
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Kammer des Landgerichts am Sitz der Wirtschaftsprüferkammer, die im ersten Rechtszug im berufsgerichtlichen Verfahren der Wirtschaftsprüfer entscheidet (§ 72 WPO).
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