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Revision von Kammer für Wirtschaftsprüfersachen vom 26.02.2013 - 12:31
Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
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Kammer des Landgerichts am Sitz der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die im ersten Rechtszug im berufsgerichtlichen Verfahren der Wirtschaftsprüfer (WP) entscheidet (§ 72 WPO).
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