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Revision von Renegotiation-Klausel vom 08.02.2013 - 14:07
Renegotiation-Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei Offshore-Käufen eine Klausel, die den Auftraggeber berechtigt, innerhalb von drei Jahren oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums eine Preisprüfung durchzuführen.
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