Direkt zum Inhalt

Raumsicherungsvertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gesetzlich nicht bes. geregelter Vertrag über die Sicherungsübereignung der in bestimmten Räumen befindlichen oder später einzubringenden Sachen, v.a. von Warenlagern, und zwar solchen mit wechselndem Bestand. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH brauchen die Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehen, nicht von den schon im Eigentum des Sicherungsgebers stehenden Waren getrennt zu werden. Es genügt, wenn der Sicherungsgeber im Raumsicherungsvertrag allgemein an Eigentumsware das Eigentum, und wegen etwaiger Eigentumsvorbehaltware sein Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des Eigentums, an den Sicherungsnehmer überträgt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com