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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    umgangssprachlich: einen Wechsel akzeptieren. Bei einem Wechsel unterschreibt der Bezogene links auf der Vorderseite des Wechsels quer zum Wechseltext. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Bezogene, bei Fälligkeit die geforderte Wechselsumme zu zahlen.

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