Direkt zum Inhalt

Seefischerei

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das berufsmäßige Fangen oder in anderer Weise Gewinnen von Fischen auf See innerhalb des Küstenmeeres und der Fischereizonen. Rechtliche Regelung durch das Seefischereigesetz i.d.F. vom 6.7.1998 (BGBl. I 1791). Danach kann Seefischerei beschränkt und erlaubnispflichtig sein. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com