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Revision von Parlamentsvorbehalt vom 24.11.2009 - 16:01
Parlamentsvorbehalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wenn eine Regelung wegen ihrer Bedeutung v.a. für die Grundrechte des Bürgers nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden kann, spricht man von Parlamentsvorbehalt (Vorbehalt des Gesetzes; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung).
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