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Revision von Spaltung vom 17.09.2009 - 13:42
Spaltung
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Teilung in zwei oder mehrere Unternehmen bzw. Gesellschaften, z.B. um bestehende Unternehmenseinheiten nicht zu groß werden zu lassen. Es wird unterschieden zwischen der Spaltung von Personengesellschaften (Realteilung) und Spaltung von Kapitalgesellschaften. Zivilrechtliche Möglichkeiten der Spaltung: siehe unter Spaltung von Rechtsträgern.
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