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Sortenhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bankmäßiger Handel mit ausländischen Banknoten und Münzen (Geldsorten); von bes. Bedeutung für den Reiseverkehr.

    Die Kursbildung erfolgt frei am Markt. Bei vollständig konvertiblen Währungen orientiert sich der Sortenkurs am Devisenkurs.

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