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stille Zession
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei Sicherungsabtretung an Banken. Die st.Z. birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der st.Z. an den zweiten Zessionar leistet und damit befreit wird (§ 408 BGB).
Vgl. auch Globalabtretung, Mantelzession.
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