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Pflegekind
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Zwischen einem Pflegekind und seinen Pflegeeltern besteht ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Pflegekind und seine Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind. Pflegekinder sind Angehörige im Sinn der Steuergesetze (§ 15 I Nr. 8 AO). Der einkommensteuerliche Kinderfreibetrag ist bei den Pflegeeltern zu berücksichtigen (§ 32 I Nr. 2 EStG).
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