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Sozialkapital
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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zusammenfassender Begriff für die Sozialrücklagen (z.B. für zusätzliche Unterstützungen bei lange dauernden Krankheiten, für Fortbildung etc.) und Sozialrückstellungen (durch betriebliche Pensionskassen, Unterstützungsvereine u.Ä.) einer Unternehmung; Mittelstellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Sozialrücklagen i.Allg. nicht frei verfügbar, während die fremdkapitalähnlichen Sozialrückstellungen größere Dispositionsfreiheit gewähren. Das Sozialkapital gewinnt durch seine starke Zunahme an Bedeutung. Das bilanziell ausgewiesene Sozialkapital beträgt durchschnittlich 8 bis 15 Prozent des Gesamtkapitals, wobei der tatsächliche Anteil oft höher liegt, wenn Teile des Sozialkapitals unter anderen Positionen ausgewiesen werden. Das Sozialkapital kann
bes. bei Steuerbegünstigung
der Selbstfinanzierung dienen.
Verschiedene Vorschläge (darunter der Gewerkschaften) beabsichtigen die Zusammenfassung des betrieblichen Sozialkapitals zu überbetrieblichen Sozialfonds mit Arbeitnehmerbeteiligung.
Anders: Sozialvermögen.
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