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Revision von Repartitionsteuern vom 25.06.2009 - 10:57
Repartitionsteuern
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Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch Quotitätsteuern ersetzt.
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