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Prämienprogramm
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Verfahren, durch das ein Unternehmen seinen Kunden Sachprämien als Belohnung für in Anspruch genommene Leistungen gewährt.
Nimmt ein Unternehmen eine Dienstleistung in Anspruch, für das es ein Prämienprogramm gibt (z.B. Flugreisen, Hotelübernachtungen etc.), sieht § 3 Nr. 38 EStG für solche Sachprämien eine Steuerbefreiung vor
allerdings nur, wenn die Sachprämie für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt und soweit der Wert der Prämien nicht 1.080 Euro im Kalenderjahr übersteigt. In allen anderen Fällen liegt ein geldwerter Vorteil an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber vor (Duldung der Prämiengewährung).
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