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Rechnungsabgrenzung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.w.S.: die zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Periodenerfolges. Je nach den angewandten Abgrenzungskriterien bestimmt sich danach direkt der Inhalt der Aufwands- und Ertragspositionen (periodisierte Einnahmen und Ausgaben) und indirekt auch der Inhalt der Aktiv- und Passivpositionen der Bilanz.

    2. I.e.S.: a) Transitorische Posten: Geschäftsvorfälle, die im alten Jahr zu Ausgaben bzw. Einnahmen geführt haben, deren Ergebniswirkung eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag eintritt.

    Vgl. auch transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung.

    b) Antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung: Geschäftsvorfälle, die erst nach dem Bilanzstichtag Ausgaben/Einnahmen auslösen, die aber ganz oder teilweise das Ergebnis des alten Geschäftsjahres betreffen; sie dürfen handelsrechtlich nicht als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Antizipative Aktiva müssen unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden; antizipative Passiva unter den (sonstigen) Verbindlichkeiten (u.U. auch als Rückstellungen).

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