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Revision von Sonderkonto vom 01.03.2010 - 15:16
Sonderkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusatz zur Kontenbezeichnung des Bankkontos, der auf Einschränkung in der Verfügungsbefugnis des genannten Konteninhabers hindeutet. Rechtliche Bedeutung nur von Fall zu Fall zu ermitteln. Echtes Sonder-(Treuhand-)konto ist das Anderkonto.
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