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Qualitätsrente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine im Gegensatz zur Lagerrente bereits von H. Anderson (1777) und Malthus (1815) abgeleitete Form der Grundrente, die von der Voraussetzung ausgeht, dass die Böden bei der Besiedlung je nach ihrer Ergiebigkeit urbar gemacht und bestellt würden (zuerst die ergiebigsten, die gegenüber den später besiedelten, weniger ergiebigen, eine Qualitätsrente abwerfen). Die Qualitätsrente entsteht dann allein durch Bodenknappheit.

    Ihre Höhe richtet sich nach der Qualität der für die volkswirtschaftliche Bedarfsdeckung zusätzlich erforderlichen Böden. Sie ist bei Böden erster Qualität z.T. größer als bei Böden zweiter oder dritter Güte; und es gibt Grenzböden, die keine Qualitätsrente abwerfen.

    Ricardo hat die Qualitätsrente zur Intensitätsrente ausgebaut.

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