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Revision von Rechtsaufsicht vom 27.08.2009 - 10:46
Rechtsaufsicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Überwachung der öffentlichen Verwaltung, bei der die aufsichtsführende Behörde nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns kontrolliert. Die Rechtsaufsicht ist die übliche Aufsichtsform in Angelegenheiten der Selbstverwaltung.
Gegensatz: Fachaufsicht.
Vgl. auch Dienstaufsicht.
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